Aktenzeichen 2 StR 556/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:021116U2STR556.15.0
RCN:
RCNYB4DWK652JXKAPM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.11.2016

Ablehnung eines Beweisantrages: Unerreichbarkeit eines Zeugen bei bloßer Benennung anhand seines Spitznamens und Nichterscheinens des ermittelten Zeugen in der Hauptverhandlung

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