Aktenzeichen 6 StR 107/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:060923U6STR107.23.0
RCN:
RCNY8SBHGPJTX4DMQ4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.09.2023

Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Begriff des Anbaus; Abgrenzung zur Beihilfe

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