Aktenzeichen X R 18/09

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RCN:
RCNY8Q5KCR6VQCMM9M

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 16.11.2011

Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung - Unterscheidung zwischen Verwaltungsakt und bloßer Vorbereitungshandlung - Umstellung auf maschinell unterstützte Formen der Veranlagung - Parlamentsvorbehalt im Steuerrecht

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