Aktenzeichen M 10 E 21.868

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RCNY6R2UW5ZGEE2TWS

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VG München: Entscheidung vom 26.04.2021

Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Äußerungen (verneint), Polizeiliche Presseauskunft, Polizeieinsatz bei Prominentem, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Eingriff in Privatsphäre (offen gelassen), Keine Widerrechtlichkeit der Auskunft

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