Aktenzeichen 10 AZR 347/10

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ECLI:
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RCN:
RCNY6A9S2S72NKPU35

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 17.08.2011

Kein Zeitzuschlag für die Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt nach § 10 Abs 1 Buchst d TV-Versorgungsbetriebe

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