Krankenversicherung - Streit um Krankenhausvergütung - Krankenkasse kann mit einem bestrittenen fälligen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Vergütungsforderungen des Krankenhauses aufrechnen - keine Ermächtigung zur Regelung von Aufrechnungsverboten oder der Fälligkeit öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche in Pflegesatzvereinbarung - Fälligkeit richtet sich nach Grundsätzen des BGB - Zurückverweisung an anderen Senat des LSG
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