Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.10.2016
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs: Aufhebung auffallend milder Einzelstrafen und der Gesamtstrafe bei banden- und gewerbsmäßigen Betrugstaten mit einem hohen Schadensumfang im sechsstelligen Bereich