Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG bei Entscheidung über seine Herausgabe von Pflegeeltern an leibliche Eltern - hier: Grundrechtsverletzung bei unzureichender Berücksichtigung von Missbrauchsvorwürfen gegen leibliche Eltern und möglichen psychischen Störungen durch Bindungsabbruch
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen Beschlusses vorläufig auszusetzen, der die Herausgabe eines dreijährigen Kindes durch dessen Pflegeeltern an seine leiblichen Eltern anordnete - Beeinträchtigung des Kindeswohls durch mehrfachen Wechsel des Zuhauses und der Bezugspersonen
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