Aktenzeichen 1 BvR 2910/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100331.1bvr291009
RCN:
RCNY4N45SP74K4BDCH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 31.03.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG bei Entscheidung über seine Herausgabe von Pflegeeltern an leibliche Eltern - hier: Grundrechtsverletzung bei unzureichender Berücksichtigung von Missbrauchsvorwürfen gegen leibliche Eltern und möglichen psychischen Störungen durch Bindungsabbruch

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 13.01.2010

Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen Beschlusses vorläufig auszusetzen, der die Herausgabe eines dreijährigen Kindes durch dessen Pflegeeltern an seine leiblichen Eltern anordnete - Beeinträchtigung des Kindeswohls durch mehrfachen Wechsel des Zuhauses und der Bezugspersonen

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2910/09
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2910/09, 31.03.2010. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2910/09, 13.01.2010.
Az. 12 UF 283/08
Oberlandesgericht Hamm, 12 UF 283/08, 21.10.2009.
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