Aktenzeichen III ZR 315/09

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RCNY47YXHFPBT53YFN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2010

Amtshaftung eines Bezirksschornsteinfegers: Beachtlichkeit einer auf Grund ihrer Befristung außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 315/09
Bundesgerichtshof, III ZR 315/09, 24.06.2010.
Az. 11 U 15/09
Oberlandesgericht Hamm, 11 U 15/09, 04.11.2009.
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