Aktenzeichen 2 StR 606/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230920B2STR606.19.0
RCN:
RCNY3ZMQYYJZFM5X3S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2020

Prozessuale Tatidentität: An- und Abfahrt zum bzw. vom Tatort und Tatgeschehen am Tatort; Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft

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