Aktenzeichen VI R 3/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2021:U.120721.VIR3.19.0
RCN:
RCNY3SYVZSX9U5Y7ZC

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.07.2021

Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

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