Aktenzeichen 3 StR 61/15

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RCN:
RCNXYKC8RM4CUS65L7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2015

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bildung einer Bewertungseinheit bei zahlreichen Einzelabgaben von Betäubungsmitteln bei möglichem Vorliegen eines Verkaufsvorrats

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 61/15
Bundesgerichtshof, 3 StR 61/15, 28.04.2015.
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