Aktenzeichen I R 35/12

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RCN:
RCNXYD5PS963GMKW84

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.01.2013

(Kein mehrfacher "Sockelbetrag" von 1 Mio. € gemäß § 10d Abs. 2 EStG im mehrjährigen Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG - Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung in Insolvenzfällen und sonstigen Liquidationsfällen - "Zwischenveranlagung")

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