Aktenzeichen VIII R 58/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNXY6KJ5BUHP4832V

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 22.03.2016

(Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.)

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