Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - Zu den Anforderungen an die Verhandlungsdichte bei fortdauernder Untersuchungshaft sowie an die Rechtfertigung einer unzureichenden Termindichte - Gegenstandswertfestsetzung
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