Aktenzeichen 1 ARs 4/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:060819B1ARS4.19.0
RCN:
RCNXV9NMXYTKAAU3AP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.08.2019

Nebenklage im Strafverfahren: Kostentragung bei Verwerfung der vom Nebenkläger eingelegten Revision

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