Aktenzeichen XII ZB 620/11

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RCNXU6PXAN998H3TQT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.11.2012

Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: Bemessung des Beschwerdegegenstandes nach Verpflichtung eines Beteiligten zur Auskunftserteilung durch Vermögensaufstellung und eidesstattliche Versicherung

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