Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen die Nennung eines e.V. im Verfassungsschutzbericht eines Landes - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei noch ausstehendem Hauptsacheverfahren - zudem Rechtsschutzziel nicht mehr erreichbar, nachdem Verfassungsschutzbericht bei Beschwerdeerhebung bereits öffentlich war
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