Aktenzeichen 5 StR 78/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:110423B5STR78.23.0
RCN:
RCNXM27CNZFWLSB4RB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2023

Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln als Strafschärfungsgrund

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