Aktenzeichen 2 StR 383/11

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RCNXK7LTUBCS52SC8M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.09.2011

Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung und Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einer Verfahrensabsprache; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf weitere Mitangeklagte

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