Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung - hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins - unzureichende Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs sowie der Intention der beanstandeten Äußerung - fachgerichtliche Auslegung der beanstandeten Äußerung nicht hinreichend begründet
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