Aktenzeichen 2 VR 5/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:140319B2VR5.18.0
RCN:
RCNXJ4KP9U5HDRQZ2X

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 14.03.2019

Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren nicht isoliert angreifbar

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