Aktenzeichen 2 BvR 1579/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131105.2bvr157911
RCN:
RCNXHUMKFN8YNM5XSC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2013

Nichtannahmebeschluss: Zu den Folgen einer Verletzung der Belehrungspflicht nach Art 36 Abs 1 KonsÜbk Wien - Anwendbarkeit der Abwägungslehre des BGH auch bei Verstoß gegen Belehrungspflicht - kein zwingendes Beweisverwertungsverbot - hier zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Divergenzvorlage gem § 132 Abs 2 GVG

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1579/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1579/11, 05.11.2013.
Az. 4 StR 643/10
Bundesgerichtshof, 4 StR 643/10, 07.06.2011.
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