Aktenzeichen 1 BvR 192/12

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RCNXHUGMMLJ4TUDD9E

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.08.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag - hier: Anrechnung fiktiver, aber persönlich nicht erzielbarer Einkünfte bei Unterhaltsberechnung - Gegenstandswertfestsetzung

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