Aktenzeichen 4 B 15/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:130815B4B15.15.0
RCN:
RCNXH7GY5HXZWXMZ8M

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 13.08.2015

Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

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