Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 23.07.2013
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit: Beschwerdeerhebung nach Ablauf der viertätigen Erhebungs- und Begründungsfrist gem § 96a Abs 2 BVerfGG, § 18 Abs 4a S 1, Abs 4 S 2 BWahlG
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