Aktenzeichen 5 StR 483/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:250523B5STR483.22.0
RCN:
RCNXEQCAAXT9U6GHPX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.05.2023

Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendiger Urteilsinhalt bei Tatnachweis durch Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen

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