Aktenzeichen 21 W (pat) 104/09

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RCNXEAZ3BPZE9SYM2J

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.04.2015

Patentbeschwerdeverfahren – „Wirbelkörperersatzimplantat“ – zur Patentfähigkeit – zur Aufnahme des Standes der Technik in die Beschreibung durch den Anmelder auf Verlangen des Patentamts

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