Aktenzeichen VI ZR 295/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:140223UVIZR295.20.0
RCN:
RCNXDKN9Z5P2WYJ45S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.02.2023

Arzthaftung wegen unzureichender Beratung einer Schwangeren: Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs und schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren durch drohende Geburt eines schwerbehinderten Kindes

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