Aktenzeichen B 2 U 31/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:150512UB2U3111R0
RCN:
RCNXC83W8AUGZVFRS2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 15.05.2012

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare Unfallfolge - Ursachenzusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - psychische Erkrankung infolge einer objektiv nicht gebotenen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung - mittelgradige depressive Störung - Leistungsbeginn einer Verletztenrente

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