Aktenzeichen VI ZR 5/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2011

Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem entscheidungserheblichem Prozessstoff nach Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis

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