Aktenzeichen 9 AZR 461/10

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21.02.2012

Auslösungsanspruch nach § 7 Nr 4 BauRTV bei Verlegung des Betriebssitzes - Einstellungsort als maßgeblicher Bezugspunkt - Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung des Bezugspunkts

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