Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei Eigenanteil zu den Kosten - kein Versorgungsanspruch nach vertragsärztlicher Verordnung - formlose "Bescheinigungen" stehen förmlichen Verordnungen gleich - eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht der Krankenkassen - Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich - keine Berücksichtigung des Wohnorts und des Wohnumfelds des Versicherten - keine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der GKV durch das Förderungsgebot des SGB 9 - Leistungspflicht der Unfallversicherung bei der Hilfsmittelversorgung
Öffnen