Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) im Asylverfahren durch unbegründete Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags trotz grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfener Fragen - hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG ) zugunsten syrischer Flüchtlinge als im maßgeblichen Zeitpunkt (Juni 2014) ungeklärte Rechtsfrage - Gegenstandswertfestsetzung
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