Aktenzeichen 5 StR 426/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:170221U5STR426.20.0
RCN:
RCNWZGC8CUYN7HJEH6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.02.2021

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Mindestanforderungen an die Tatkonkretisierung; Strafzumessung im Zweifelsfall

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Verfahrensgang

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Az. 5 StR 426/20
Bundesgerichtshof, 5 StR 426/20, 17.02.2021.
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