Aktenzeichen B 3 KR 16/18 R

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ECLI:
ECLI:DE:BSG:2019:080819UB3KR1618R0
RCN:
RCNWWBZ65WXNB6GESK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 08.08.2019

(Sozialgerichtliches Verfahren - in der Vorinstanz am Rechtsstreit als "Beklagte" am Verfahren Beteiligte - Notwendigkeit der Beiladung in der Rechtsmittelinstanz - Krankenversicherung - Normsetzung durch Selbstverwaltungsorgane (hier: Zustandekommen einer Rahmenvereinbarung nach § 130b SGB 5) - Schiedsstelle - Befugnis, vorab formell über die am Schiedsverfahren Beteiligten zu entscheiden - Statthaftigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen diese Entscheidung - Gewährleistung einer hinreichenden Betroffenenpartizipation - sachgerechte Abbildung der Interessenpluralität bei der Auswahl der Verbände)

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