Aktenzeichen 1 B 75/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:021219B1B75.19.0
RCN:
RCNWW4J6SWUL356P9L

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 02.12.2019

Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist ist kein Verwaltungsakt

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