Aktenzeichen I ZB 10/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:101122BIZB10.22.0
RCN:
RCNWUQP4MGMVD5W8NS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2023

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.11.2022

Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken: Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Zustellung an den vom Betreiber des sozialen Netzwerks benannten Zustellungsbevollmächtigten; Umfang der Darlegungslast des Gläubigers zur Wirksamkeit der Zustellung im Rahmen seines Antrags auf Wiederherstellung des entfernten oder gesperrten Inhalts

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