Aktenzeichen 8 AZR 35/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2019:281119.U.8AZR35.19.0
RCN:
RCNWUB3RLCAACK4R9H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 28.11.2019

Ersatz eines Personenschadens - materieller und immaterieller Schaden - Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII - vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls - doppelter Vorsatz - Herbeiführung des Versicherungsfalls auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 SGB VII versicherten Weg - Umfang der Bindungswirkung nach § 108 Abs. 1 SGB VII - Beteiligung nach § 12 Abs. 2 SGB X

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Verfahrensgang

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Az. 8 AZR 35/19
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 35/19, 28.11.2019.
Az. 1 Ca 1407/17
ArbG Rosenheim, 1 Ca 1407/17, 27.03.2018.
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