Aktenzeichen 6 StR 90/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:230321B6STR90.21.0
RCN:
RCNWTP437QPMBDY9Q6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2021

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang des betäubungsmittelabhängigen Straftäters

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