Aktenzeichen I ZR 266/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:141217BIZR266.15.0
RCN:
RCNWSECP9SF3ZGA52Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.12.2017

Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: Rückwirkende Inanspruchnahme trotz fehlender Aufstellung von Tarifen der Verwertungsgesellschaften; Anhörungsrüge wegen Nichtvorlage an den EuGH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.05.2017

Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: Rückwirkende Inanspruchnahme trotz fehlender Aufstellung von Tarifen der Verwertungsgesellschaften; Anhörungsrüge wegen Nichtvorlage an den EuGH

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 266/15
Bundesgerichtshof, I ZR 266/15, 14.12.2017. Bundesgerichtshof, I ZR 266/15, 18.05.2017.
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