Aktenzeichen 1 StR 337/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:140316B1STR337.15.0
RCN:
RCNWQA3TBACNTYLDQ9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2016

Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens: Tatbeendigung im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person

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