Aktenzeichen X ZB 6/10

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RCNWQ2S6A4RELV8XP4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.12.2011

Gebrauchsmusterschutz: Weiterentwicklung durch Fachmann; Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit - Installiereinrichtung II

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Verfahrensgang

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Az. X ZB 6/10
Bundesgerichtshof, X ZB 6/10, 20.12.2011.
Az. 35 W (pat) 429/09
Bundespatentgericht, 35 W (pat) 429/09, 09.06.2010.
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