Aktenzeichen 3 C 18/12

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RCNWNC3HL3HTEMRH2Y

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 30.05.2013

Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; unionsrechtliche Wohnsitzvoraussetzung; unbestreitbare Information; Aufenthaltsbescheinigung

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