Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verfassungskonformer Auslegung im Steuerrecht - Verletzung des Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) durch unzulässige einengende Auslegung eines steuerrechtlichen Ausnahmetatbestands - Art 6 Abs 1 GG erlaubt die Besserstellung Verheirateter bzgl der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer - hier: Beschränkung der Ausnahme von der Steuerpflicht auf überwiegende Nutzung der Wohnung als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung
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