Aktenzeichen 1 BvR 1849/12, 1 BvR 1850/12, 1 BvR 1851/12, 1 BvR 1852/12, 1 BvR 1853/12, 1 BvR 1854/12

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RCN:
RCNWLBMDV3DU6RAQCL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 29.12.2012

Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung - Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt - Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen

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