Aktenzeichen XII ZB 17/12

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RCNWKQCRPCU7UU4DEL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.11.2012

Betreuungsverfahren: Berücksichtigung neuer tatsächlicher Umstände in der Rechtsbeschwerdeinstanz aus verfahrensökonomischen Gründen

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