Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Meso" – Ergänzung eines Urteils setzt die vorherige Berichtigung seines Tatbestands voraus: die Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung beginnt erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - ein von den Parteien im markenrechtlichen Verfahren geltend gemachter Anspruch wurde teilweise übergangen (hier: Löschungsumfang) - Ergänzung des Beschlusses des BPatG: ein Freihaltungsbedürfnis bestand hinsichtlich aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen – Löschung der Marke insgesamt
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