Aktenzeichen 27 W (pat) 73/10

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.09.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Meso" – Ergänzung eines Urteils setzt die vorherige Berichtigung seines Tatbestands voraus: die Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung beginnt erst mit der Zustellung des Berichtigungsbeschlusses - ein von den Parteien im markenrechtlichen Verfahren geltend gemachter Anspruch wurde teilweise übergangen (hier: Löschungsumfang) - Ergänzung des Beschlusses des BPatG: ein Freihaltungsbedürfnis bestand hinsichtlich aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen – Löschung der Marke insgesamt

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 31.05.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Meso" – Freihaltungsbedürfnis

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