Aktenzeichen IX R 45/13

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.04.2014

Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie; Zurechnung eines von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgenommenen, der Immobilienfinanzierung dienenden Anschaffungsdarlehens nach Beendigung der Gesellschaft - Sog. "Surrogationsbetrachtung" und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung

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