Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung ohne zureichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Wohnungsdurchsuchung zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Unterhaltsschuldner während laufendem familiengerichtlichen Verfahren
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